Aus aktuellem Anlass weisen wir auf folgendes hin:
Ruhezeiten:
In Wohngebieten gelten an Werktagen Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr sowie von 20 Uhr bis 7 Uhr.
Verbotene Geräte:
Während der Ruhezeiten sind bestimmte Geräte und Maschinen, insbesondere solche mit hoher Geräuschentwicklung, nicht erlaubt. Beispiele sind Rasenmäher, Motorsägen, Heckenscheren, etc.
Ausnahmen:
Geräte und Maschinen, die im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder gewerblich genutzt werden, dürfen auch während der Ruhezeiten betrieben werden.