Ruhezeiten in Wohngebieten | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Ruhezeiten in Wohngebieten

Aus aktuellem Anlass weisen wir auf folgendes hin:

  • Ruhezeiten:

    In Wohngebieten gelten an Werktagen Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr sowie von 20 Uhr bis 7 Uhr.

  • Verbotene Geräte:

    Während der Ruhezeiten sind bestimmte Geräte und Maschinen, insbesondere solche mit hoher Geräuschentwicklung, nicht erlaubt. Beispiele sind Rasenmäher, Motorsägen, Heckenscheren, etc.

  • Ausnahmen:

    Geräte und Maschinen, die im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder gewerblich genutzt werden, dürfen auch während der Ruhezeiten betrieben werden.