Neue Regelung Bauschuttcontainer | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Neue Regelung Bauschuttcontainer

Um einen reibungslosen Ablauf und die korrekte Entsorgung zu gewährleisten, ist für die Nutzung unseres Bauschuttcontainers eine vorherige telefonische oder persönliche Anmeldung bei Thomas Reidenbach unter 06784/2730 erforderlich.

Kleinmengenregelung: Nur „haushaltsübliche Kleinmengen“ bis zu 200kg (100Liter ca. 10 Eimer) dürfen im Bauschuttcontainer eingefüllt werden.

Was in den Bauschuttcontainer darf:

Beton- und Mauerwerksbruch: Beton Ziegel, Pflasterstein, Naturstein.

Keramik: Fliese, Kacheln, Waschbecken, Toiletten (Sanitärkeramik).

Baustoffe: Mörtel- und Putzreste, Estrich, Kalksandsteine.

Sonstiges: Sand, Kies.

Was NICHT in den Bauschuttcontainer darf:

Gips und Rigips: Gipskartonplatten gehören nicht in den Bauschuttcontainer, sie müssen recycelt werden.

Leichtbaustoffe: Porenbeton (Ytong), Bimsstein, Heraklith.

Schadstoffe & Sonderabfall: Asbest, Dachpappe, Bitumen, Farben, Lacke Chemikalien.

Baumischabfall: Holz, Metall, Kabel, Kunststoffe, Tapeten, Styropor, Erde, Glas.